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Politik plant neue Richtlinien!

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Die Bundesregierung plant, den Betrieb von kleinen Solaranlagen, auch bekannt als Balkonkraftwerke, zu vereinfachen. Bisher war es für Mieter und Wohnungseigentümer schwierig, selbst Solarstrom zu erzeugen. Die geplante Gesetzesänderung soll unter anderem den Betrieb über handelsübliche Schuko-Stecker ermöglichen und eine Leistung von bis zu 800 Watt erlauben. Zudem sollen die Anmeldung und die Verwendung rücklaufender Zähler erleichtert werden.

Balkonkraftwerke sind mobil und einfach zu installieren. Sie können auf Balkonen oder Terrassen montiert oder ohne feste Installation aufgestellt werden. Der erzeugte Strom kann direkt im Haushalt genutzt werden, um die Stromrechnung zu senken. Im Vergleich zu Photovoltaikanlagen auf Dächern sind Balkonkraftwerke kleiner und für den eigenen Verbrauch ausgelegt, nicht zum Einspeisen ins Netz.

Die Kosten für Balkonkraftwerke variieren, aber günstige Komplettpakete beginnen bei etwa 600 Euro. Experten schätzen, dass ein Haushalt damit etwa 10 bis 20 Prozent seines Stroms selbst produzieren kann. Die Anschaffung kann sich langfristig lohnen, da die Geräte langlebig sind und über 20 Jahre oder länger genutzt werden können.

Einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen bieten Zuschüsse für Balkonkraftwerke an. Zudem entfällt seit Januar 2023 die Mehrwertsteuer auf diese Anlagen.

Die Sicherheit der Geräte ist gewährleistet, solange sie zertifizierten Anforderungen entsprechen. Beim Kauf sollte man auf Normen wie VDE-AR-N 4105 achten. Es wird empfohlen, den Vermieter über die Montage zu informieren, obwohl keine Genehmigung erforderlich ist, es sei denn, es sind bauliche Änderungen notwendig. Die geplante Gesetzesänderung soll weitere Hürden beseitigen und sowohl Wohnungseigentümern als auch Mietern das Recht geben, Balkonkraftwerke zu nutzen.

Nach der Montage muss die Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet werden, und die Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die geplante Gesetzesänderung soll die An- und Abmeldung von Anlagen bis zu 800 Watt Leistung bei der Bundesnetzagentur erleichtern.

Derzeit benötigt man einen speziellen Stromzähler, um den Solarstrom zu erfassen. Die geplante Gesetzesänderung soll den Einsatz rückwärts laufender Zähler vorübergehend erlauben.

ThemaKompakte Info
Betrieb von BalkonkraftwerkenDie Bundesregierung plant, den Betrieb von kleinen Solaranlagen zu vereinfachen.
InstallationBalkonkraftwerke sind mobil und einfach zu installieren.
KostenGünstige Komplettpakete beginnen bei etwa 600 Euro.
FörderungEinige Bundesländer bieten Zuschüsse für Balkonkraftwerke an.
SicherheitZertifizierte Geräte erfüllen Sicherheitsstandards.
Vermieter informierenEs wird empfohlen, den Vermieter über die Installation zu informieren.
AnmeldungDie Inbetriebnahme muss beim Netzbetreiber gemeldet und die Anlage bei der Bundesnetzagentur eingetragen werden.
StromzählerDer Einsatz von rückwärts laufenden Zählern soll vorübergehend erlaubt werden.

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